Hochschule vergleicht Rechtsstreit wegen Diskriminierung wegen Krankheitsurlaub mit ehemaligem Arbeitnehmer
Eine ehemalige Mitarbeiterin eines Colleges in Arkansas hat ihre Klage wegen krankheitsbedingter Beurlaubung gegen die Schule beigelegt. In der Klage wurde behauptet, dass das College sich geweigert habe, sie wieder einzustellen, nachdem sie sich eine Auszeit genommen hatte, um sich um ein krebskrankes Familienmitglied zu kümmern. Die Einigung wurde vor einem Bundesgericht erzielt und die Bedingungen der Einigung wurden nicht bekannt gegeben.
Die Details
Die ehemalige Mitarbeiterin reichte Klage gegen das College ein und machte geltend, dass sie aufgrund ihres Krankenurlaubs diskriminiert worden sei. Sie behauptete, das College habe sich geweigert, sie wieder einzustellen, nachdem sie sich eine Auszeit genommen hatte, um sich um ein krebskrankes Familienmitglied zu kümmern, obwohl sie für die Stelle qualifiziert war. Die ehemalige Mitarbeiterin behauptete außerdem, die Hochschule habe sich an ihr für die Inanspruchnahme einer krankheitsbedingten Beurlaubung gerächt, indem sie ihr ein negatives Zeugnis ausgestellt habe.
Das College wies die Vorwürfe zurück und erklärte, dass es die ehemalige Mitarbeiterin aufgrund ihres krankheitsbedingten Urlaubs nicht diskriminiert habe. Das College bestritt auch, ihr ein negatives Zeugnis ausgestellt zu haben.
Der Fall sollte vor Gericht verhandelt werden, doch die Parteien einigten sich vor der Verhandlung.
Was das bedeutet
Diese Vereinbarung erinnert daran, dass Arbeitgeber im Umgang mit Arbeitnehmern, die krankheitsbedingten Urlaub nehmen, den Family and Medical Leave Act (FMLA) und andere geltende Gesetze einhalten müssen. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie über Richtlinien und Verfahren zur Bearbeitung von Anträgen auf krankheitsbedingten Urlaub verfügen und dass sie Arbeitnehmer, die krankheitsbedingten Urlaub nehmen, nicht diskriminieren.
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