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Bundesrichter in Georgia entscheidet zugunsten der Durchsetzung der Abwerbeverbotsvereinbarung für Mitarbeiter

Von Piper Hudspeth Blackburn (23. Mai 2023, 18:17 Uhr EDT)

Ein Bundesrichter in Georgia hat kürzlich ein Urteil zugunsten der Durchsetzung einer Abwerbeverpflichtung gegen Mitarbeiter gefällt, die den Eigentümer eines Sicherheitsunternehmens daran hindert, Mitarbeiter aus dem Unternehmen zu rekrutieren, in dem er früher als Chief Operating Officer und Präsident tätig war. Diese Entscheidung fällt, nachdem der Richter festgestellt hat, dass das öffentliche Interesse den potenziellen Schaden überwiegt, der durch die Durchsetzung der Vereinbarung verursacht wird.

Im vorliegenden Fall geht es um den Inhaber eines Sicherheitsunternehmens, der seine frühere Position als COO und Präsident eines Konkurrenzunternehmens aufgab, um ein eigenes Unternehmen zu gründen. Nach seinem Ausscheiden reichte das Unternehmen, das er verlassen hatte, Klage gegen ihn ein und argumentierte, dass ihm das Abwerbeverbot in seinem Arbeitsvertrag für einen Zeitraum von zwei Jahren untersagt sei, Mitarbeiter einzustellen.

Der Eigentümer des Sicherheitsunternehmens argumentierte, dass die Vereinbarung zu weit gefasst und nicht durchsetzbar sei, da sie ihn daran hindern würde, Mitarbeiter aus dem Konkurrenzunternehmen einzustellen, unabhängig davon, ob diese zuvor in einer Beziehung zu ihm standen oder nicht. Letztendlich stellte sich der Richter jedoch auf die Seite des konkurrierenden Unternehmens und erklärte, dass die Vereinbarung angemessen und notwendig sei, um ihre Geschäftsinteressen zu schützen.

Diese Entscheidung unterstreicht, wie wichtig es ist, Arbeitsverträge sorgfältig zu prüfen und auszuhandeln, insbesondere solche, die restriktive Vereinbarungen enthalten. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten sich der möglichen Folgen eines Verstoßes gegen diese Vereinbarungen bewusst sein und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

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