Chiropraktiker aus Manitoba stellt Fragen zur Disziplin für Impfbefürworter
Eine Chiropraktikerin in Selkirk, Manitoba, fragt sich, warum ihr Disziplinarmaßnahmen auferlegt wurden, weil sie auf ihrer persönlichen Facebook-Seite eine Impfbefürworter-Nachricht veröffentlichte. Gegen Carolyn Weiss, 37, wurde von der Manitoba Chiropractors Association ermittelt, weil sie das Thema Impfung angesprochen hatte, das nicht in den Bereich der chiropraktischen Behandlung fällt. Die Untersuchung wurde von Dan Therrien, einem Chiropraktikerkollegen und Vizepräsidenten der Vereinigung, geleitet. Der Anwalt von Weiss argumentierte jedoch, dass Therrien ein Nebengeschäft betreibe, das behauptet, bei Symptomen im Zusammenhang mit ADHS zu helfen, was die Frage einer unterschiedlichen Behandlung aufwirft.
Die Untersuchung von BrainCore Winnipeg und Weiss
Therriens Nebengeschäft, BrainCore Winnipeg, ist ein Neurofeedback-Zentrum, das behauptet, Patienten durch die Neustrukturierung ihrer Gehirnwellen zu helfen. Es handelt sich um einen „medikamentenfreien, nicht-invasiven Ansatz zur Behandlung von Symptomen im Zusammenhang mit ADS/ADHS, Migräne, Gedächtnisverlust, Lernstörungen, Schlaflosigkeit, Fibromyalgie und chronischem Müdigkeitssyndrom“, heißt es in einer Plakatwerbung. Der Anwalt von Weiss argumentierte, dass, wenn Therrien ein Neurofeedback-Zentrum betreiben könne, Weiss erlaubt werden sollte, einen Nachrichtenartikel auf ihrer persönlichen Social-Media-Seite zu veröffentlichen. Schließlich gelangte das Problem in eine öffentliche Untersuchung, bei der ein fünfköpfiges Gremium aus Chiropraktikerkollegen den Untersuchungsausschuss bildete. Am 23. November 2022 sprach das Gremium Weiss von jeglichem Fehlverhalten frei.
Therriens BrainCore-Therapie und chiropraktische Praxis
In einer schriftlichen Erklärung sagte Therrien, dass er bei seiner Tätigkeit als Chiropraktiker „alle erforderlichen Vorschriften und Erwartungen“ einhalte und dass seine Neurofeedback-Arbeit nicht „in den Bereich der Chiropraktik“ falle. In einem Webinar aus dem Jahr 2018 sprach Therrien jedoch darüber, wie er mithilfe von BrainCore eine chiropraktische Klinik im „siebenstelligen Bereich“ aufgebaut habe. Im Webinar identifizierte sich Therrien als Chiropraktiker aus Winnipeg und sagte, BrainCore habe ihm dabei geholfen, einen Umsatz von einer Million US-Dollar für seine Praxis zu generieren. Der Gastgeber wies speziell darauf hin, potenzielle Kunden anzusprechen, die unter ADHS-Symptomen leiden.
Außerhalb des Geltungsbereichs liegende Themen und Bedingungen
Die Manitoba Chiropractors Association skizzierte über zwei Dutzend Themen und Erkrankungen, die ihrer Meinung nach für Chiropraktiker „außerhalb der Reichweite“ liegen, über die sie kommunizieren oder Werbung machen sollten, darunter ADS/ADHS, Autismus, Grippe/Erkältung und Impfungen. Der Registrar des Vereins stellte fest, dass Therrien große Anstrengungen unternommen hat, um seine Chiropraktik- und Neurofeedback-Arbeit zu trennen, und wenn BrainCore auf der Website eines Chiropraktikers wäre, würde dies „automatisch“ den vom Verband verwendeten Webscraper auslösen. Allerdings handelt es sich in diesem Fall um ein separates Büro mit separatem Eingang und nicht um eine Chiropraktik.
Gleiche Anwendung des Regulierungsprozesses
Der Präsident des Verbandes, Terry Shaw, sagte, dass der „Regulierungsprozess“ für jedes Mitglied gleichermaßen gilt. Chiropraktiker können eine Reihe von Instrumenten zur Beurteilung eines Patienten einsetzen, darunter Röntgenaufnahmen und Neurofeedback. Dies kann jedoch nur dann der Fall sein, wenn bei einem Patienten Dinge diagnostiziert werden, die in den Bereich der chiropraktischen Behandlung fallen. Wenn sich ein Chiropraktiker bei seiner Nebentätigkeit nicht ausweist, hat der Verband keine Regulierungsbefugnis.
Abschluss
Die unterschiedliche Behandlung, die Weiss und Therrien erhielten, wirft Fragen über den Umfang der chiropraktischen Behandlung und darüber auf, was als außerhalb des Geltungsbereichs stehend angesehen wird. In der Richtlinie des Verbandes wurden über zwei Dutzend Themen und Zustände aufgeführt, die als außerhalb des Geltungsbereichs liegende Themen gelten. Es scheint jedoch unklar, ob Neurofeedback in diese Kategorie fällt. Der Regulierungsprozess muss für alle Mitglieder gleichermaßen gelten, und der Verband muss Klarheit darüber schaffen, was als außerhalb des Geltungsbereichs liegend gilt.